Updates bestehender Formulare (u.a. revDSG)

Wir haben an den For­mu­la­ren C.1 (Anwend­bares Recht – Ermit­tlung des rel­e­van­ten Daten­schutzrechts), E.1 (Com­pli­ance Check II – Anforderun­gen an eine Daten­bear­beitung (für Ver­ant­wortliche) und G.1 (Com­pli­ance Check IV – Daten­schutz-Fol­gen­ab­schätzung (für Ver­ant­wortliche) Updates vorgenom­men.

In C.1 haben wir einige Punk­te zum anwend­baren Recht ergänzt (u.a. auf­grund der Leitlin­ien des Europäis­chen Daten­schutzauss­chuss­es), einige Punk­te präzisiert und die finale Fas­sung des rev­i­dierten DSG (revDSG) berück­sichtigt.

In E.1 haben wir eben­falls das revDSG abge­bildet und einige Ergänzun­gen und Präzisierun­gen vorgenom­men, ins­beson­dere mit Bezug auf Daten­bekan­nt­gaben ins Aus­land (auf­grund von “Schrems II” und der neuen Stan­dard­ver­tragsklauseln).

Auch in G.1 haben wir das revDSG aufgenom­men und einige weit­ere Punk­te ergänzt (u.a. mit Bezug auf die Ein­schätzung der Risiken ein­er Bear­beitung für Betrof­fene). Neu enthält G.1 zudem einen Anhang mit ein­er Tabelle zur Ein­stu­fung der Schwere der Auswirkun­gen.

Die Änderun­gen sind in Markups ersichtlich, und die alten Ver­sio­nen sind weit­er­hin abruf­bar (Down­load-Seite). Es beste­ht aus unser­er Sicht keine Notwendigkeit, beste­hende For­mu­la­re neu auszufüllen oder Inhalte auf die neuen For­mu­la­re zu über­tra­gen.