Vorwort

[Sie find­en die fol­gen­den Erläuterun­gen auch im For­mu­lar “Inhalt­süber­sicht, Anleitung und Glos­sar” unter Down­loads.]

Das Daten­schutzrecht wird derzeit grundle­gend erneuert. Die Ein­führung der EU-Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) hat auch in der Schweiz in vie­len Unternehmen bis auf höch­ste Man­age­mentstufe für grosse Aufmerk­samkeit gesorgt. Gle­ichzeit­ig wird das Schweiz­er Daten­schutzge­setz (DSG) rev­i­diert und mit Straf­sank­tio­nen verse­hen. Der Hand­lungs­be­darf liegt damit auf der Hand. Den­noch herrscht vielerorts eine gewisse Rat­losigkeit und Unsicher­heit, wie die neuen Anforderun­gen am besten umzuset­zen sind. Angesichts der rechtlichen, aber vor allem auch oper­a­tionellen Kom­plex­ität dieser Auf­gabe ist eine Konzen­tra­tion auf das Wesentliche entschei­dend.

Vor diesem Hin­ter­grund ent­stand die Idee, das Wis­sen und die Erfahrung aus der Umset­zung von Daten­schutz-Com­pli­ance-Pro­jek­ten in kon­den­siert­er Form in ein Werkzeug zu giessen und Unternehmen und Beratern kosten­los zur Ver­fü­gung zu stellen. Daraus ging ein Set an For­mu­la­ren her­vor, die im Sinne ein­er Selb­st­dekla­ra­tion aus­ge­füllt wer­den kön­nen und dem Unternehmen dabei zeigen, wo es das neue Daten­schutzrecht ein­hält und wo Hand­lungs­be­darf beste­ht. Gle­ichzeit­ig kann das Unternehmen auf diese Weise seine Doku­men­ta­tion­spflicht­en erfüllen. Das kann mit oder ohne Experten gehen, auch wenn nach der 80:20-Regel für kom­plexere Kon­stel­la­tio­nen nach wie vor beson­deres Fach­wis­sen erforder­lich sein wird.

Das Werkzeug wurde vom Autor zu grossen Teilen in Kun­den­pro­jek­ten entwick­elt und erfol­gre­ich zum Ein­satz gebracht. Es war jedoch bald klar, dass es einen Beitrag zum Daten­schutz in der Schweiz leis­ten kann und daher auf eine bre­it­ere Basis gestellt wer­den sollte. Aus diesem Grund haben wir uns als Fachredak­tion zusam­menge­tan, und aus diesem Grund wird es nicht als kom­merzielles Pro­dukt, son­dern unter ein­er freien Lizenz zuhan­den von Unternehmen, Behör­den und Beratern kosten­los und neu­tral zur Ver­fü­gung gestellt.

Wir als Fachredak­tion haben uns deshalb zum Ziel geset­zt, das Werkzeug weit­erzuen­twick­eln, die erforder­liche fach­liche Qual­ität sicherzustellen und auf dem neusten Stand zu hal­ten. Wir set­zen es bei­de in unser­er Beratung ein und lassen unsere Erken­nt­nisse darin ein­fliessen, wür­den uns aber über Anre­gun­gen ander­er Experten und Nutzer freuen. Wir möcht­en allerd­ings darauf hin­weisen, dass viele der Aus­sagen im Werkzeug eine per­sön­liche Mei­n­ung wiedergeben, die nicht unbe­d­ingt von allen geteilt wird. Uns ist jedoch wichtig, dass die Com­pli­ance auch im Bere­ich des Daten­schutzes vernün­ftig bleibt, d.h. mit einem prag­ma­tis­chen und risikobasierten Ansatz betrieben wird. Per­fek­tion kann für die Com­pli­ance keine Leitlin­ie sein. Nach unser­er Erfahrung auch im Umgang mit den Auf­sichts­be­hör­den ist entschei­dend, dass ein Unternehmen sich mit den rel­e­van­ten Fra­gen ern­sthaft auseinan­der­set­zt, auch wenn es nicht über­all und immer alle Anforderun­gen erfüllen kann.

Im März 2018

 

David Rosen­thal
Hom­burg­er AG
David Vasel­la
Walder Wyss AG